Sobald sich Individuen in einer Personenvereinigung verbinden, greift das Schweizer Gesellschaftsrecht und regelt per Definition die Rechtsform der Unternehmung und die entsprechenden Rechte, Pflichten und Normen, die mit dem Zusammenschluss in Kraft treten. Wir helfen Ihnen durch die Fülle der Bundesgesetze und Rechtsquellen und beraten Sie umfassend bei einer Firmengründung.

  • Erstellen von Gründungsurkunden, Statuten und Verträgen
  • Aufbereiten von Dokumenten in Bezug auf die Eintragung im Handelsregister
  • Beratung bei Liquidationen und Sanierungen
  • Risikobeurteilungen und Analysen